Nils Franke
Schulleiter und Gymnasiallehrer
für Philosophie und Physik sowie Unterricht in Mathematik und Informatik
Unterricht / Lehre
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Schulkunde
Schulkunde für Referendare

Herzlich willkommen zur Übersicht "Schulkunde für Referendare"! Gerade zu Beginn und in der Anfangszeit der Ausbildung zum Lehrer ist ein umfassenden Einblick in die wichtigen Aspekte des Schulalltags wichtig, um optimal auf die Lehrtätigkeit vorzubereiten. Dabei spielen folgende Themen eine wichtige Rolle:
  • Schulrecht: Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen, die den Schulbetrieb regeln.
  • Schulsystem:: Struktur des deutschen Schulsystems, Schularten und deren spezifische Merkmale.
  • Bildungspläne: Analyse und Anwendung der aktuellen Bildungspläne und Lehrpläne.
  • Schulorganisation: Aufbau und Verwaltung von Schulen, inklusive Stundenplanung und Schulentwicklung.
  • Unterrichtsgestaltung: Methodik und Didaktik für einen effektiven und zielgerichteten Unterricht.
  • Schülerförderung: Strategien zur individuellen Förderung und Unterstützung von Schülern.
  • Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten, Kommunikationsstrategien und rechtliche Rahmenbedingungen.
Die nachfolgenden Module bieten theoretisches Wissen und praktische Anwendungen, ggf. unterstützt durch praxisnahe Beispiele: (Durch Anklicken der Überschriften und Dreieckspfeile öffnen sich die Module.)
Aufgaben der Lehrkraft

Der Lehrer übernimmt eine zentrale Rolle im Bildungsprozess durch vielfältige Aufgaben. Dazu gehört die sorgfältige Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichts entsprechend dem Lehrplan, die Auswahl geeigneter Lehrmethoden und die Erstellung von Unterrichtsmaterialien. Während des Unterrichts vermittelt der Lehrer Wissen, fördert Diskussionen und aktive Teilnahme der Schüler und sorgt für ein motivierendes Lernumfeld. Er bewertet und beurteilt die Leistungen der Schüler durch verschiedene Prüfungsformen und bietet individuelle Unterstützung für unterschiedliche Lernbedürfnisse. Der Lehrer pflegt eine offene Kommunikation mit Schülern, Eltern und Kollegen, verwaltet das Klassenzimmer effektiv und engagiert sich in der professionellen Entwicklung. Durch sein Engagement trägt er dazu bei, eine positive Lernumgebung zu schaffen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten.

Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung

Im Schulalltag übernimmt die Lehrkraft eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Vorbereitung des Unterrichts. Hierbei ist es essenziell, die Lehrinhalte gemäß dem Lehrplan sorgfältig zu planen und zu entwickeln. Dies bedeutet, die Lernziele klar zu definieren und darauf aufbauend Unterrichtseinheiten zu strukturieren. Zum Beispiel kann dies bedeuten, dass für ein Mathematikthema wie Bruchrechnen zunächst die grundlegenden Konzepte und dann deren Anwendung in praktischen Übungen geplant werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Unterrichtsvorbereitung ist die Auswahl und der gezielte Einsatz von Lehrmethoden und -techniken. Hierbei gilt es, verschiedene Lehrstrategien zu berücksichtigen, um den unterschiedlichen Lernstilen und Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden. Zum Beispiel könnte ein Geschichtslehrer bei der Behandlung eines historischen Ereignisses sowohl Gruppendiskussionen zur Analyse von Quellen als auch multimediale Präsentationen zur Veranschaulichung einsetzen.
Darüber hinaus gehört die Erstellung von Unterrichtsmaterialien wie Handouts, Präsentationen und Arbeitsblättern zu den Aufgaben der Lehrkraft. Diese Materialien dienen dazu, den Unterrichtsinhalt anschaulich zu vermitteln und den Lernprozess zu unterstützen. Beispielsweise könnte ein Englischlehrer für eine Literaturanalyse ein Handout mit Zusammenfassungen der Texte sowie Diskussionsfragen erstellen, um den Schülern eine strukturierte Basis für die Textinterpretation zu bieten.
Insgesamt ist die Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung ein dynamischer Prozess, der kontinuierliche Reflexion und Anpassung erfordert, um die bestmögliche Lernumgebung für die Schüler zu schaffen. Dieser Einsatz ist entscheidend, um den Bildungsauftrag zu erfüllen und den Schülern ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen.

Unterrichtsdurchführung

Im Rahmen der Unterrichtsdurchführung übernimmt die Lehrkraft eine zentrale Rolle im Bildungsprozess. Sie gestaltet den Unterricht entsprechend dem Lehrplan und wählt geeignete Lehrmethoden aus, um Wissen und Fähigkeiten in verschiedenen Fächern zu vermitteln. Zum Beispiel kann dies durch die Nutzung von Fallstudien in den Naturwissenschaften oder durch kreatives Schreiben in Sprachkursen geschehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von Diskussionen, Interaktion und aktiver Beteiligung der Schüler. Lehrer ermutigen ihre Schüler oft, ihre Ansichten zu äußern und Ideen zu teilen, um den Lernprozess zu bereichern. Ein Lehrer könnte beispielsweise in einem Geschichtsunterricht eine Debatte über historische Ereignisse initiieren, um unterschiedliche Perspektiven zu erforschen und das kritische Denken zu fördern.
Darüber hinaus spielt die Sicherstellung eines geordneten und motivierenden Lernumfelds eine entscheidende Rolle. Dies bedeutet, dass die Lehrkraft klare Erwartungen setzt, ein respektvolles Klassenklima fördert und die Schüler dazu ermutigt, ihr Bestes zu geben. Zum Beispiel könnte ein Lehrer regelmäßig Lob und konstruktives Feedback geben, um die Motivation der Schüler aufrechtzuerhalten und ihr Selbstvertrauen zu stärken.
Insgesamt trägt die Unterrichtsdurchführung maßgeblich dazu bei, dass Schüler nicht nur Fachwissen erwerben, sondern auch soziale Fähigkeiten entwickeln und ihre individuellen Stärken entfalten können. Dies unterstützt Referendare und Quereinsteiger dabei, einen ausgewogenen und effektiven Unterricht zu gestalten, der sowohl pädagogisch als auch emotional ansprechend ist.

Beurteilen und Bewerten

Im Lehrberuf übernimmt die Lehrkraft eine Vielzahl von Aufgaben, die essenziell für den Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler sind. Ein zentraler Bereich ist die Beurteilung und Bewertung ihrer Leistungen. Hierzu gehören die Durchführung verschiedener Formen von Leistungsbeurteilungen wie Tests, Klausuren und mündlichen Prüfungen. Diese dienen nicht nur der Messung des Wissensstands der Schüler, sondern auch der Förderung von Lernfortschritten und der Überprüfung der erlernten Kompetenzen.
Ein Beispiel dafür ist die Planung und Durchführung einer Klausur in Mathematik, bei der die Schülerinnen und Schüler ihr Verständnis für algebraische Gleichungen und deren Lösungsmethoden unter Beweis stellen können. Solche Tests bieten Einblicke in individuelle Stärken und Bereiche, die möglicherweise zusätzliche Unterstützung erfordern.
Die Bewertung der Schülerleistungen erfolgt nicht nur anhand von Noten, sondern auch durch detaillierte Rückmeldungen zu den individuellen Fortschritten jedes Schülers. Diese Rückmeldungen sind entscheidend, um den Lernprozess zu unterstützen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zum Beispiel könnte eine Lehrkraft nach einer schriftlichen Arbeit persönliche Gespräche mit den Schülern führen, um spezifische Fehlermuster zu identifizieren und Strategien zur Verbesserung der Schreibfertigkeiten zu diskutieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entwicklung und Verwaltung von Bewertungskriterien und -standards. Dies umfasst die Festlegung klarer Erwartungen an die Schülerleistungen sowie die Konsistenz in der Anwendung dieser Standards über verschiedene Unterrichtseinheiten hinweg. Zum Beispiel könnte eine Lehrkraft Rubriken oder Checklisten verwenden, um transparente Kriterien für Projektergebnisse festzulegen und sicherzustellen, dass alle Schüler fair bewertet werden.
Insgesamt trägt eine fundierte und differenzierte Beurteilung und Bewertung nicht nur zur objektiven Einschätzung der Schülerleistungen bei, sondern auch zur Förderung eines unterstützenden Lernumfelds, das individuelle Stärken fördert und potenzielle Lernlücken angeht. Dies ist entscheidend für eine effektive pädagogische Praxis, die darauf abzielt, alle Schüler bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.

Förderung von Lernprozessen

Die Lehrerin oder der Lehrer spielt eine wesentliche Rolle in der individuellen Förderung der Schüler, indem er ihre unterschiedlichen Lernbedürfnisse und -stärken erkennt und entsprechend unterstützt. Dies bedeutet, dass Lehrer sensibel darauf achten, wie Schüler am besten lernen und welche Herausforderungen sie möglicherweise haben könnten. Zum Beispiel kann ein Schüler möglicherweise durch visuelle Hilfsmittel besser lernen, während ein anderer Schüler durch praktische Übungen am besten lernt.
Für Schülerinnen oder Scüler mit besonderen Bedürfnissen ist es besonders wichtig, zusätzliche Unterstützung und individuelle Förderung bereitzustellen. Dies kann bedeuten, dass der Lehrer zusätzliche Materialien oder angepasste Lehrmethoden verwendet, um sicherzustellen, dass jeder Schüler die bestmögliche Lernerfahrung hat. Ein Beispiel dafür wäre die Bereitstellung von Audioaufnahmen für einen Schüler mit Lese-Schwierigkeiten oder die Anpassung von Aufgaben für einen Schüler mit motorischen Einschränkungen.
Darüber hinaus besitzt die Lehrerin oder der Lehrer ein wichtiger Beratungsrolle für die Schülerinndn und Schüler in Bezug auf ihre Lernziele und -fortschritte. Dies beinhaltet regelmäßige Gespräche über die individuellen Ziele der Schüler und wie sie diese erreichen können. Ein Lehrer könnte beispielsweise einem Schüler helfen, realistische Ziele für eine Klassenarbeit zu setzen und dann Strategien entwickeln, um diese Ziele zu erreichen, wie z.B. regelmäßige Übungen oder zusätzliche Lernressourcen.
Insgesamt spielt die Lehrperson eine entscheidende Rolle dabei, die Lernprozesse der Schüler zu fördern, indem er ihre individuellen Bedürfnisse erkennt, zusätzliche Unterstützung bietet und sie aktiv bei der Verfolgung ihrer Lernziele unterstützt. Dies trägt dazu bei, dass jeder Schüler sein volles Potenzial entfalten kann und erfolgreich im Lernprozess voranschreitet.

Kommunikation und Zusammenarbeit

Der Lehrer oder die Lehrerin spielt eine zentrale Rolle im Bildungsprozess durch vielfältige Aufgaben. Dazu gehört die sorgfältige Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichts entsprechend dem Lehrplan, die Auswahl geeigneter Lehrmethoden und die Erstellung von Unterrichtsmaterialien. Während des Unterrichts vermittelt er oder sie Wissen, fördert Diskussionen und aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler und sorgt für ein motivierendes Lernumfeld. Er oder sie bewertet und beurteilt die Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch verschiedene Prüfungsformen und bietet individuelle Unterstützung für unterschiedliche Lernbedürfnisse. Der Lehrer oder die Lehrerin pflegt eine offene Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen, verwaltet das Klassenzimmer effektiv und engagiert sich in der professionellen Entwicklung. Durch sein oder ihr Engagement trägt er oder sie dazu bei, eine positive Lernumgebung zu schaffen und Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorzubereiten.
Besonders wichtig ist die Kommunikation und Zusammenarbeit. Der Lehrer oder die Lehrerin fördert die Aufrechterhaltung einer offenen und effektiven Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen. Das beinhaltet das regelmäßige Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern über ihren Lernfortschritt und ihre individuellen Bedürfnisse. Auch die Teilnahme an Eltern- und Lehrerkonferenzen sowie anderen schulischen Veranstaltungen ist entscheidend, um Eltern über den Bildungsstand ihrer Kinder zu informieren und gemeinsame Strategien für deren Förderung zu entwickeln. Zudem arbeitet der Lehrer oder die Lehrerin eng mit anderen Lehrkräften und Fachleuten zusammen, um den Unterricht kontinuierlich zu verbessern und zur Schulentwicklung beizutragen. Dies umfasst die Planung von Projekten, die Koordination von Fachbereichen und die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Ein Beispiel hierfür wäre die Zusammenarbeit bei der Einführung neuer Lernmethoden oder der Integration neuer Technologien im Unterricht. Durch den Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen können Lehrerinnen und Lehrer ihre pädagogische Praxis erweitern und die Qualität des Unterrichts verbessern. So trägt eine offene und kooperative Zusammenarbeit maßgeblich zur erfolgreichen Bildungsarbeit in Schulen bei.

Klassenzimmermanagement (Classroommanagement)

Im Rahmen des Klassenzimmermanagements übernimmt die Lehrkraft eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer positiven und respektvollen Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler. Dies umfasst die klare Kommunikation und Durchsetzung von Klassenregeln, die darauf abzielen, ein harmonisches Miteinander zu fördern und gleichzeitig ein angemessenes Lernumfeld zu gewährleisten. Zum Beispiel können gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Regeln für den Umgang miteinander erarbeitet werden, die auf gegenseitigem Respekt basieren und ein respektvolles Verhalten im Klassenzimmer fördern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Klassenzimmermanagements ist die Verwaltung von Disziplinmaßnahmen, falls diese erforderlich sind. Dies beinhaltet ein einfühlsames und gerechtes Handeln der Lehrkraft, das sowohl die individuellen Bedürfnisse als auch die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Zum Beispiel könnte die Lehrkraft bei Regelverstößen zunächst das Gespräch mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern suchen, um deren Perspektive zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu finden, die zur Verbesserung des Verhaltens beitragen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Dies umfasst die Unterstützung bei der Entwicklung von Teamarbeit, Konfliktlösungsfähigkeiten und Empathie. Die Lehrkraft kann beispielsweise durch Gruppenarbeiten und kooperative Lernmethoden Gelegenheiten schaffen, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, effektiv zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Insgesamt spielt das Klassenzimmermanagement eine entscheidende Rolle für ein erfolgreiches Unterrichtsumfeld, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen unterstützt und respektiert fühlen können. Durch die gezielte Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen trägt die Lehrkraft dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur fachliche Inhalte, sondern auch wichtige zwischenmenschliche Fähigkeiten entwickeln und stärken können.

Professionelle Entwicklung

Um als Lehrkraft erfolgreich zu sein, ist es entscheidend, sich kontinuierlich weiterzubilden und persönlich zu entwickeln. Dies umfasst die Teilnahme an Fortbildungen und Weiterbildungen, die dazu dienen, Lehrkompetenzen zu erweitern und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Im Rahmen der professionellen Entwicklung als Lehrkraft sind verschiedene Aspekte entscheidend, um kontinuierlich die eigenen Lehrkompetenzen zu erweitern und eine aktuelle pädagogische Praxis zu gewährleisten. Eine zentrale Maßnahme hierfür ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Weiterbildungen. Diese bieten die Möglichkeit, neue Lehrmethoden kennenzulernen, didaktische Fähigkeiten zu vertiefen und aktuelle Bildungstrends zu verstehen. Zum Beispiel können Fortbildungen zu digitalen Unterrichtswerkzeugen wie interaktiven Whiteboards oder Lernplattformen hilfreich sein, um den Unterricht zeitgemäß zu gestalten und Schülerinnen und Schülern modernes Lernen zu ermöglichen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der professionellen Entwicklung ist die Reflexion über den eigenen Unterricht. Diese Selbstreflexion ermöglicht es Lehrkräften, ihre pädagogische Praxis kritisch zu hinterfragen, Erfolge zu feiern und Herausforderungen zu identifizieren. Durch die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Unterrichtsmethoden können Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler besser unterstützen und individuelle Lernprozesse fördern. Beispielsweise kann die Analyse von Unterrichtseinheiten und die Rückmeldung der Schülerinnen und Schüler wertvolle Erkenntnisse liefern, um den Unterricht gezielt anzupassen und zu verbessern.
Ein Engagement für lebenslanges Lernen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Dies beinhaltet nicht nur die Teilnahme an formellen Fortbildungen, sondern auch informelles Lernen durch Fachliteratur, pädagogische Netzwerke oder den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Zum Beispiel können regelmäßige Gespräche mit der Fachschaft oder die Teilnahme an SchiLF (schulinterne Lehrerfortbildungen) wertvolle Impulse für die eigene Entwicklung als Lehrkraft geben. Durch den Austausch von Best Practices und die gemeinsame Entwicklung neuer Unterrichtsideen können Lehrkräfte voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.
Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung und Reflexion sind Lehrkräfte in der Lage, ihre pädagogische Praxis zu verbessern und den individuellen Bedürfnissen ihrer Schüler gerecht zu werden.
Zusammenfassend ist die professionelle Entwicklung eine kontinuierliche Reise, die Lehrkräften ermöglicht, ihre pädagogischen Fähigkeiten zu erweitern und sich stetig weiterzuentwickeln. Durch die Teilnahme an Fortbildungen, die Reflexion über den Unterricht und die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen in der Fachschaft und bei SchiLF können Lehrkräfte eine qualitativ hochwertige Bildung für ihre Schülerinnen und Schüler sicherstellen und zur Schulentwicklung aktiv beitragen.

Schul- und Gemeinschaftsengagement

Für angehende Lehrkräfte und Quereinsteiger ist das Schul- und Gemeinschaftsengagement eine bedeutende Aufgabe, die das schulische Leben bereichert und das positive Schulimage fördert. Dies umfasst die aktive Teilnahme an schulischen Aktivitäten wie Sportfesten, Theateraufführungen und Projekttagen, wo Lehrer sowohl organisatorisch als auch als Betreuer eine wichtige Rolle spielen.
Klassenfahrten bieten eine wertvolle Gelegenheit für pädagogische Erfahrungen außerhalb des Klassenzimmers. Hier begleiten Lehrer die Schüler, fördern Teamgeist und unterstützen das Lernen in einer anderen Umgebung.
Arbeitsgemeinschaften ermöglichen es Lehrern, ihre Interessen und Fähigkeiten in spezifischen Bereichen wie Musik, Kunst oder Sport einzubringen und so das schulische Angebot zu bereichern. Sie bieten Schülern die Chance, ihre Talente zu entfalten und neue Fähigkeiten zu erlernen.
Ein lebendiges und positives Schulimage wird durch das Engagement der Lehrer in der Schulgemeinschaft gefördert. Dies kann durch die Teilnahme an Elternabenden, Schulfesten und öffentlichen Veranstaltungen erreicht werden, wo Lehrer als Vertreter der Schule auftreten und das Vertrauen der Eltern und der Öffentlichkeit stärken.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Lehrer arbeiten mit lokalen Unternehmen, Vereinen und kulturellen Einrichtungen zusammen, um den Schülern außerschulische Lernmöglichkeiten zu bieten und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.
Insgesamt trägt das Schul- und Gemeinschaftsengagement dazu bei, ein dynamisches und unterstützendes schulisches Umfeld zu schaffen, das Schüler motiviert und ihr Wohlbefinden fördert. Es stärkt die Schulgemeinschaft und fördert eine positive Atmosphäre, die für das Lernen und die persönliche Entwicklung der Schüler von großer Bedeutung ist.

Dienstliches Verhalten

Für angehende Lehrkräfte und Quereinsteiger ist das Schul- und Gemeinschaftsengagement eine bedeutende Aufgabe, die das schulische Leben bereichert und das positive Schulimage fördert. Dies umfasst die aktive Teilnahme an schulischen Aktivitäten wie Sportfesten, Theateraufführungen und Projekttagen, wo Lehrer sowohl organisatorisch als auch als Betreuer eine wichtige Rolle spielen.
Klassenfahrten bieten eine wertvolle Gelegenheit für pädagogische Erfahrungen außerhalb des Klassenzimmers. Hier begleiten Lehrer die Schüler, fördern Teamgeist und unterstützen das Lernen in einer anderen Umgebung.
Arbeitsgemeinschaften ermöglichen es Lehrern, ihre Interessen und Fähigkeiten in spezifischen Bereichen wie Musik, Kunst oder Sport einzubringen und so das schulische Angebot zu bereichern. Sie bieten Schülern die Chance, ihre Talente zu entfalten und neue Fähigkeiten zu erlernen.
Ein lebendiges und positives Schulimage wird durch das Engagement der Lehrer in der Schulgemeinschaft gefördert. Dies kann durch die Teilnahme an Elternabenden, Schulfesten und öffentlichen Veranstaltungen erreicht werden, wo Lehrer als Vertreter der Schule auftreten und das Vertrauen der Eltern und der Öffentlichkeit stärken.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Lehrer arbeiten mit lokalen Unternehmen, Vereinen und kulturellen Einrichtungen zusammen, um den Schülern außerschulische Lernmöglichkeiten zu bieten und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.
Insgesamt trägt das Schul- und Gemeinschaftsengagement dazu bei, ein dynamisches und unterstützendes schulisches Umfeld zu schaffen, das Schüler motiviert und ihr Wohlbefinden fördert. Es stärkt die Schulgemeinschaft und fördert eine positive Atmosphäre, die für das Lernen und die persönliche Entwicklung der Schüler von großer Bedeutung ist.

Dienstliches Verhalten einer Lehrkraft

Von jeder Lehrkraft wird ein professionelles und verantwortungsbewusstes Verhalten erwartet. Dies umfasst verschiedene Aspekte, die einen reibungslosen Schulbetrieb sicherstellen und die Zusammenarbeit im Kollegium fördern, wie zum Beispiel:

Einhalten des Dienstweges, Informationsfluss

Der Dienstweg dient der klaren Kommunikation und Abwicklung von dienstlichen Angelegenheiten innerhalb der Schule. Dies bedeutet, dass offizielle Anfragen, Anliegen oder Anträge über die vorgegebenen Hierarchien innerhalb der Schule abgewickelt werden sollten. Dies umfasst auch die Kommunikation über relevante Informationen, wie zum Beispiel Änderungen im Stundenplan oder schulinterne Mitteilungen.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich zunächst an die Schulleitung oder die zuständige schulinterne Verwaltung. Dies gewährleistet eine strukturierte und effiziente Bearbeitung von Anträgen, Genehmigungen oder sonstigen dienstlichen Belangen.
In Organigrammen und Geschäftsverteilungsplänen von Schulen sind die innerschulischen Dienstwege beschrieben.

Verhalten bei Krankheit, Information vor dem Schultag

Im Falle von plötzlicher Krankheit ist es wichtig, frühzeitig die Schulleitung sowie die Kolleginnen und Kollegen über Ihre Abwesenheit zu informieren. Dies geschieht idealerweise vor Beginn des Schultages, um eine rechtzeitige Vertretung sicherzustellen und den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Im Fall einer plötzlichen Erkrankung ist es für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkraft, die den Unterricht vertreten soll hilfreich, wenn Unterrichtsmaterial vorhanden ist, mit dem während der Abwesenheit der erkrankten Lehrperson gearbeitet werden kann. Soweit dies möglich ist, sollte es eingereicht werden, eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

Vorhersehbares Fehlen einer Lehrkraft im Unterricht

Jedes Fehlen einer Lehrkraft im Unterricht, das nicht auf Grund einer plötzlichen Erkrankung stattfindet muss durch die Schulleitung genehmigt werden. In diesem Fall sollte für die ausfallenden Unterrichtsstunden Material vorhanden sein, so dass die Schülerinnen und Schüler sinnvoll und eigenständig (unter Vertretungsaufsicht) weiterarbeiten, -lernen können.
Gegebenenfalls kann die Schulleitung auch den Tausch von Stunden anordnen, so dass die ausgefallenen Stunden später erteilt werden.

Vertretungen, tägliche Sichtung des Vertretungsplans

Regelmäßig aktualisierte Vertretungspläne informieren über kurzfristige Änderungen im Stundenplan. Es ist wichtig, diese täglich zu überprüfen und sich gegebenenfalls auf eine Vertretung vorzubereiten. Dies ermöglicht einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts und minimiert Störungen durch unerwartete Abwesenheiten.

Aufsichten und Aufsichtspflicht

Aufsichten sind ein wesentlicher Teil der pädagogischen Verantwortung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern jederzeit gewissenhaft wahrgenommen wird, um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.

Umgang mit dem Bildungsplan (Lehrplan), Schulcurriculum, Absprachen in den Fachschaften

Der Bildungsplan bildet die Grundlage für den Unterricht und richtet sich nach den Vorgaben der Bildungsbehörden. In den Fachschaften erfolgen regelmäßige Absprachen zur Umsetzung des Lehrplans im Schulcurriculum. Hierbei werden Unterrichtsinhalte koordiniert und pädagogische Konzepte entwickelt, um eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten.

Klassen- und Kursbuch, Tagebücher, Dokumentation

Ein sorgfältig geführtes Klassen- und Kursbuch sowie Tagebücher dienen der Dokumentation von Unterrichtsverläufen, Leistungsbewertungen und sonstigen pädagogischen Maßnahmen. Eine präzise Dokumentation ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit und Entwicklung individueller Lernprozesse.

Lehrauftrag und Stundenplan

Der Lehrauftrag und der Stundenplan regeln die Verteilung der Lehrverpflichtungen über das Schuljahr hinweg. Dabei werden Unterrichtsstunden, Fachbereiche und Klassen festgelegt, um einen strukturierten Unterrichtsablauf zu gewährleisten. Die Einhaltung des Stundenplans ist entscheidend für die Organisation des Schulalltags und die Erfüllung der pädagogischen Aufgaben.

Informationspflicht

Lehrkräfte haben eine Informationspflicht gegenüber Schulleitung, Schülern und Eltern. Dazu gehören regelmäßige Informationen über Unterrichtsinhalte und -verlauf, Leistungsstände und Ergebnisse aus Klausuren.
Genauso müssen sich Lehrkräfte eigenständig über Informationen in Umläufen sowie über den aktuellen Vertretungsplan informieren.
Die Informationspflicht erfolgt in Form einer Hol- und Bringschuld. D.h. Lehrkräfte müssen sich eigenständig um Informationen bemühen und für Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte diese zur Verfügung stellen. Dies gewährleistet eine transparente Kommunikation und erleichtert die Planung für alle Beteiligten.

Verwaltungshandeln einer Lehrkraft

In der schulischen Praxis sind rechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung für Lehrkräfte. Das Verwaltungshandeln einer Schulbehörde umfasst alle Maßnahmen zur effektiven Organisation des Bildungsbetriebs, wie die Umsetzung von Lehrplänen und die Verwaltung von Ressourcen. Ein Verwaltungsakt setzt konkrete Entscheidungen um, während Maßnahmen die Durchführung von Schulordnungen und Fördermaßnahmen umfassen. Lehrkräfte sollten mit Widerspruchsverfahren vertraut sein, um Schülerinnen, Schülern und Eltern bei Bedarf unterstützen zu können. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen staatlicher Schulen, während private Schulen dem privaten Recht unterliegen und mehr Spielraum bei pädagogischen Konzepten haben. Diese rechtlichen Grundlagen helfen Lehrkräften, den Schulalltag zu gestalten und rechtssicher zu handeln.

Verwaltungshandeln einer Behörde

Das Verwaltungshandeln einer Schule oder Schulbehörde umfasst alle Maßnahmen und Entscheidungen, die zur Organisation und Verwaltung des Bildungsbetriebs erforderlich sind. Dazu gehören die Umsetzung von Lehrplänen, die Organisation von Schulveranstaltungen sowie die Verwaltung von Personal- und Finanzressourcen. Ein Beispiel hierfür ist die Erstellung eines Stundenplans, der sicherstellt, dass alle Lehrkräfte und Klassen angemessen berücksichtigt werden.

Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine spezifische Handlung einer Behörde, die unmittelbar Rechte und Pflichten für Bürgerinnen und Bürger oder andere Behörden begründet, ändert oder aufhebt. Ein Lehrer könnte beispielsweise einen Verwaltungsakt setzen, indem er eine schriftliche Anweisung zur Umsetzung eines neuen pädagogischen Konzepts herausgibt, die für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler bindend ist.
Verwaltungsakte einer Schule können verschiedene Bereiche umfassen, die für den Schulbetrieb und die Schüler relevant sind. Hier sind einige Beispiele:

  • Aufnahmebescheid: Ein Verwaltungsakt, der festlegt, ob ein Schüler angenommen wird und in welche Klasse er eingeteilt wird.
  • Zeugnis: Die Ausstellung eines Schulzeugnisses nach einem Schulhalbjahr oder Schuljahr, das die Leistungen und das Verhalten des Schülers dokumentiert.
  • Versetzungsentscheidung: Die Entscheidung darüber, ob ein Schüler in die nächste Klassenstufe versetzt wird oder nicht.
  • Disziplinarmaßnahmen: Maßnahmen wie Verweise oder Ausschlüsse, die aufgrund von Verstößen gegen die Schulordnung ergriffen werden.
  • Genehmigung von außerschulischen Aktivitäten: Die Erlaubnis für eine Klassenfahrt oder andere außerschulische Veranstaltungen.
  • Besondere Fördermaßnahmen: Die Zuweisung zu Förderkursen oder die Festlegung individueller Förderpläne für Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen.
  • Aufenthaltsregelungen: Regelungen zu Pausenzeiten, Nutzung von Schulgebäuden außerhalb der Unterrichtszeiten oder Zugang zu Schulmaterialien.
  • ... ...

Widerspruch und Widerspruchsverfahren

Ein Widerspruch ist das Recht einer Person, gegen einen Verwaltungsakt oder eine Maßnahme Widerspruch einzulegen, wenn sie diese für rechtswidrig oder unangemessen hält. Lehrkräfte müssen Widerspruchsverfahren verstehen und gegebenenfalls Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Kolleginnen und Kollegen Unterstützung bieten, wenn diese einen Widerspruch einlegen möchten.
Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, gegen Verwaltungsakte, die sie für rechtswidrig oder unangemessen halten, formell Widerspruch einzulegen. Dies betrifft auch Entscheidungen von Schulbehörden oder öffentlichen Schulen, die Verwaltungsakte setzen.

Ablauf des Widerspruchsverfahren

  • Widerspruchseinlegung: Die betroffene Person legt schriftlich Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein. Dabei müssen Gründe angegeben werden, warum der Verwaltungsakt ihrer Ansicht nach rechtswidrig oder unangemessen ist. Der Widerspruch muss begründet sein und fristgerecht eingelegt werden. Ist keine Frist bei einem Verwaltungsakt angegeben, sp gilt als Frist 12 Monate. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift in Form eines Diktates vorgebracht werden und muss von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat oder der vorgesetzten Behörde angenommen werden.
  • Prüfung durch die Verwaltung: Die Verwaltungsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, prüft den Widerspruch und kann den Verwaltungsakt gegebenenfalls selbst aufheben, abändern oder bestätigen. Lässt sich der Widerspruch nicht aufheben, abändern oder bestätigen, so ist dieser unverzüglich der vorgesetzten Behörde vorzulegen.
  • ggf. Prüfung durch die vorgesetze Behörde: Die vorgesetzte Behörde der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, prüft den Widerspruch und kann den Verwaltungsakt gegebenenfalls aufheben, abändern oder bestätigen.
  • Entscheidung über den Widerspruch: Die Behörde trifft eine Entscheidung über den Widerspruch und teilt diese schriftlich der betroffenen Person mit. Dabei muss sie die Gründe für ihre Entscheidung darlegen.
  • Rechtsweg: Ist die betroffene Person mit der Entscheidung im Widerspruchsverfahren nicht zufrieden, kann sie innerhalb einer bestimmten Frist Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Öffentliches Recht vs. privates Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen staatlichen Institutionen untereinander. Beispielsweise unterliegt eine staatliche Schule dem öffentlichen Recht in Bezug auf ihre Organisationsstruktur und Finanzierung. Das private Recht hingegen regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen oder privaten Institutionen. Ein Beispiel dafür ist der Mietvertrag einer privaten Ersatzschule mit einem Gebäudeeigentümer.

Privatschule / Ersatzschule vs. öffentliche Schule

Eine Privatschule oder Ersatzschule wird von privaten Trägern geführt und unterliegt dem privaten Recht. Sie kann eigene pädagogische Konzepte entwickeln und Schulgebühren erheben. Im Gegensatz dazu wird eine öffentliche Schule von staatlichen Behörden geführt und ist an staatliche Vorgaben und Lehrpläne gebunden. Lehrkräfte müssen die Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Schulen verstehen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die pädagogischen Möglichkeiten in ihrem Arbeitsumfeld optimal nutzen zu können.
Eine staatlich anerkannte Ersatzschule ist eine Privatschule, die vom Staat offiziell anerkannt wurde und daher den gleichen Bildungsstandards wie öffentliche Schulen entspricht. Diese Anerkennung bedeutet, dass Abschlüsse und Zeugnisse der Ersatzschule denselben Wert haben wie die von öffentlichen Schulen. Ein Beispiel ist eine Konfessionelle Schule oder eine Montessori-Schule, die als staatlich anerkannte Ersatzschule betrieben wird und deren Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannte Abschlüsse erwerben können. Dabei überträgt der Staat an die Privatschule unter Auflagen staatliches Verwaltungshandeln, wie zum Beispiel Prüfungen, Zeugnisse, etc. Als Widerspruchsstelle für dieses Verwaltungshandeln bleibt die übergeordnete Aufsichtsbehörde.

Pädagogische Verantwortung der Lehrkraft: Aufsicht, Schulbesuch, Erziehung, Ordnung

Die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die wesentlich zur Entwicklung und Bildung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Dazu gehört die umfassende Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags, der sich nicht nur auf die fachliche Wissensvermittlung, sondern auch auf die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen erstreckt. Ein/e Lehrer/in schafft ein unterstützendes Lernumfeld, in dem Schülerinnen und Schüler sich entfalten und ihr Potenzial entdecken können. Ein wichtiger Aspekt der Lehrertätigkeit sind die regelmäßigen Konferenzen der Schule, an denen Lehrkräfte aktiv teilnehmen und mitwirken. Hier werden pädagogische Konzepte diskutiert, Entscheidungen getroffen und die Schulentwicklung vorangetrieben. Diese Mitarbeit trägt dazu bei, dass die Bildungsziele der Schule klar definiert und umgesetzt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und dem Elternhaus spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle im Erziehungsprozess. Durch regelmäßige Gespräche, Beratungen und Sprechstunden stellen Lehrkräfte sicher, dass Eltern aktiv in die schulische Entwicklung ihrer Kinder eingebunden sind. Die Klassenpflegschaft und der Elternbeirat bieten weitere Plattformen für den Austausch und die Mitgestaltung des Schullebens. Im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung treffen Lehrerinnen und Lehrer auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 des Schulgesetzes. Diese Maßnahmen dienen dazu, ein positives Lernklima zu erhalten und für ein respektvolles Miteinander im Schulalltag zu sorgen. Sowohl die Klassenlehrer als auch die Schulleitung übernehmen hierbei eine wichtige Rolle, um auf Verstöße angemessen zu reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die zur Förderung des schulischen Zusammenhalts beitragen.

Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und Sicherheit in der Schule

Die Aufsichtspflicht der Lehrer stellt eine grundlegende Verantwortung im Schulalltag dar. Diese umfasst nicht nur die Beaufsichtigung der Schüler während des Unterrichts, sondern auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Schulfesten, den Bundesjugendspielen oder Schullandheim-Aufenthalten. Während solcher Ereignisse ist es essenziell, für die Sicherheit und das Wohl aller Schüler zu sorgen.
Ein Beispiel hierfür ist die Organisation und Durchführung der Bundesjugendspiele. Neben der sportlichen Förderung ist es Aufgabe der Lehrer, die Sicherheit der Schüler während der Wettkämpfe zu gewährleisten und auf mögliche Verletzungen oder Unfälle angemessen zu reagieren.

Schülerversicherung und Verhalten bei Unfällen

Im Falle eines Unfalls oder einer gesundheitlichen Notlage ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Lehrer sind angehalten, sofort Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls den Rettungsdienst zu verständigen. Jede Schule sollte über klare Notfallpläne verfügen, die regelmäßig mit allen Beteiligten, einschließlich der Schüler, geübt werden.
Ein Beispiel für eine solche Situation ist ein Schulfest, bei dem ein Schüler stürzt und sich verletzt. Hierbei ist es wichtig, dass Lehrer die Schülerversicherung im Blick haben und sich umgehend um den verletzten Schüler kümmern. Dabei dokumentieren sie den Vorfall und informieren gegebenenfalls die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Genehmigungen

Vor der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen wie Lehrgängen oder Schullandheim-Aufenthalten müssen Lehrerinnen und Lehrer die notwendigen Genehmigungen einholen. Diese umfassen oft die Zustimmung der Schulleitung sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Sicherheitsstandards.
Ein Beispiel dafür ist die Planung eines Schullandheimaufenthalts. Lehrkräfte stellen sicher, dass alle organisatorischen und sicherheitsrelevanten Aspekte abgedeckt sind, einschließlich der medizinischen Versorgung im Notfall und der Genehmigung durch die Schulleitung.

Dienstgang außerhalb des Schulgeländes

Bevor Lehrkräfte das Schulgelände während der Dienstzeit verlassen, ist es üblich und oft auch vorgeschrieben, eine Erlaubnis einzuholen. Diese Erlaubnis wird in der Regel bei der Schulleitung oder der dafür zuständigen Person beantragt. Sie kann sowohl für dienstliche als auch für private Angelegenheiten erforderlich sein. Zum Beispiel könnte ein Lehrer um Erlaubnis bitten, während einer freien Stunde schnell Besorgungen zu machen, oder eine dringende Angelegenheit außerhalb der Schule zu erledigen. Während des Dienstgangs außerhalb des Schulgeländes sollte der Lehrer stets verantwortungsbewusst handeln. Das bedeutet unter anderem, sich angemessen zu kleiden und sich bewusst zu sein, dass man als Repräsentant der Schule wahrgenommen wird. Die Sicherheit und der Schutz der Schülerinnen und Schüler haben oberste Priorität. Lehrkräfte sollten sicherstellen, dass sie während des Dienstgangs außerhalb des Schulgeländes jederzeit erreichbar sind, insbesondere wenn sie für Notfälle oder unerwartete Ereignisse benötigt werden könnten. Bei einem Dienstgang mit Schülerinnen und Schülern ist auf die Sicherheit der Gruppe stets zu achten. Dabei sind Alter, Teilnehmendenanzahl und Vertrautheit mit der Umgebung bei der Gefährdungsbeurteilung in Betracht zu ziehen.

Schulbesuchsverordnung: Leitfaden

Die Schulbesuchsverordnung regelt wichtige Aspekte rund um den Schulbesuch, die Schulpflicht sowie Regelungen zur Entschuldigung bei Krankheit und zur Beurlaubung vom Unterricht. Diese Verordnung bildet die Grundlage für den geregelten Ablauf im schulischen Alltag und ist für alle Lehrkräfte von großer Bedeutung.

Schulbesuch und Schulpflicht

Die Schulpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. Sie umfasst den regelmäßigen Besuch des Unterrichts gemäß dem Lehrplan und den schulischen Stundenplänen. Lehrkräfte sind verantwortlich dafür, die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu überwachen und bei unentschuldigtem Fehlen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Entschuldigungen bei Krankheit

Bei Krankheit ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler die Schule umgehend informieren. Hierfür sind schriftliche Entschuldigungen erforderlich, die den Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angeben. Lehrkräfte sind angehalten, diese Entschuldigungen zu prüfen und zu dokumentieren.

Beurlaubung vom Unterricht

Für außergewöhnliche Ereignisse oder besondere Anlässe können Schülerinnen und Schüler um Beurlaubung vom Unterricht bitten. Dies muss rechtzeitig und schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Die Entscheidung über eine Beurlaubung liegt im Ermessen der Schulleitung und kann unter Berücksichtigung der schulischen Belange und des individuellen Falls getroffen werden.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§90)

Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg sind wichtige Instrumente, um ein respektvolles und förderliches Lernumfeld in der Schule zu gewährleisten. Diese Maßnahmen dienen dazu, auf Verhaltensweisen der Schüler*innen angemessen zu reagieren und gegebenenfalls disziplinarisch einzugreifen. Dabei ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die pädagogischen Grundsätze gleichermaßen zu berücksichtigen.

  • Arten von Maßnahmen
    • Erziehungsmaßnahmen: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Verhalten der Schüler*innen positiv zu beeinflussen und sie zu einem reflektierten Handeln anzuregen. Beispiele hierfür sind Gespräche zur Konfliktlösung, pädagogische Maßnahmen zur Förderung des Sozialverhaltens oder die Teilnahme an außerschulischen Projekten zur Persönlichkeitsentwicklung.
    • Ordnungsmaßnahmen: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung kommen Ordnungsmaßnahmen zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Verweise, der Ausschluss vom Unterricht, das Betretungsverbot des Schulgeländes oder die zeitweise Entfernung aus der Schule (Schulverweis).
  • Verfahren und Entscheidungsprozess
    • Die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgt in einem klar strukturierten Verfahren. Hierbei ist eine angemessene Berücksichtigung der individuellen Umstände und der Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen bzw. Schüler von zentraler Bedeutung.
    • Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist eine gründliche Prüfung und Abwägung erforderlich. Dabei sollten die pädagogischen Ziele sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, inklusive der Schülerinnen bzw. Schüler und deren Erziehungsberechtigten, berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg gelten tatsächlich nicht automatisch für Privatschulen von staatlicher Seite aus, denn:
  • Autonomie der Privatschule Privatschulen in Baden-Württemberg haben eine gewisse Autonomie in der Gestaltung ihrer Schulordnungen und Disziplinarmaßnahmen. Anders als öffentliche Schulen, die gesetzlich verpflichtet sind, die Regelungen des Schulgesetzes einschließlich §90 zu beachten, können Privatschulen ihre eigenen Bestimmungen festlegen. Dies bedeutet, dass die spezifischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an Privatschulen möglicherweise von den Regelungen des öffentlichen Schulgesetzes abweichen können.
    Die Autonomie von Privatschulen ermöglicht es ihnen, ihre pädagogischen Ansätze und Disziplinarmaßnahmen entsprechend ihrer eigenen Schulphilosophie und -ziele zu gestalten. Dennoch müssen alle Maßnahmen im Einklang mit den grundlegenden rechtlichen Prinzipien stehen, wie zum Beispiel dem Recht auf Erziehung und der Achtung der Menschenwürde.
  • Im Widerspruchsverfahren gegen einen Verwaltungsakt handelt die vorgeordnete Behörde, hier das Regierungspräsidium. Bei einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt gemäß §90 müsste nun eine Dienstaufsicht im Regierungspräsidium gegebenenfalls entsprechend handeln. Dabei würde die Autonomie der Privatschule nicht gewahrt.
  • Der Schulvertrag regelt vertraglich und privatrechtlich die Vorgänge innerhalb der Privatschule. Alle Maßnahmen zur Regelung von Erziehung und Ordnung regelt bei einer Privatschule, der Schulvertrag und somit privates Recht. Hier können de Maßnahmen des $90, die in den Bereich des öffentlichen Rechts gehören nicht direkt nur durch analoge Regelungen umgesetzt werden.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Leistungsbewertung

In der Leistungsfeststellung, -bewertung und im Umgang mit Leistungsverweigerung übernehmen Lehrerinnen und Lehrern eine große Verantwortung. Zu den Methoden der Leistungsfeststellung gehören schriftliche Tests, mündliche Prüfungen, Projektarbeiten und Beobachtungen im Unterricht. Eine faire und transparente Bewertung erfolgt nach klar definierten Kriterien, die in Fachkonferenzen und der Gesamtkonferenz (GLK) festgelegt werden.
Im Umgang mit Leistungsverweigerung ist eine Ursachenanalyse wichtig, gefolgt von individuellen Fördermaßnahmen und Einbindung der Eltern. Schulberichte, Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Abschlusszeugnisse dokumentieren den Leistungsstand der Schüler*innen.
Die Vorgaben zur Leistungsmessung werden oft durch GLK oder Fachkonferenzen bestimmt, um eine einheitliche und gerechte Bewertung sicherzustellen. Lehrerinnen tragen eine hohe pädagogische Verantwortung, indem sie alle Schülerinnen fördern und unterstützen, als Vorbilder dienen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen.

Arten der Leistungsfeststellung

Leistungsfeststellung umfasst verschiedene Methoden, um die Fortschritte und das Wissen der Schüler*innen zu beurteilen. Diese können sein:

  • Schriftliche Tests und Klausuren: Standardisierte Prüfungen, die das Wissen in einem bestimmten Fachgebiet abfragen.
  • Mündliche Prüfungen und Präsentationen: Diese fördern die Kommunikationsfähigkeiten und das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
  • Projektarbeiten und Hausaufgaben: Diese Methoden bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihr Wissen kreativ anzuwenden und zu vertiefen.
  • Beobachtungen und mündliche Beiträge im Unterricht: Hierbei wird das Engagement und die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler im täglichen Unterricht bewertet.

Formen der Leistungsbewertung

Die Bewertung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach klar definierten Kriterien, die im Vorfeld transparent kommuniziert werden sollten. Wichtige Aspekte hierbei sind:

  • Fairness und Transparenz: Alle Schülerinnen und Schüler sollten verstehen, wie ihre Leistungen bewertet werden.
  • Kriterienbasierte Bewertung: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage festgelegter Lernziele und Standards, die in Fachkonferenzen und der Gesamtkonferenz (GLK) besprochen und beschlossen werden.
  • Individuelle Rückmeldung: Lehrerinnen und/oder Lehrer sollten den Schülerinnen und/oder Schülern regelmäßig konstruktives Feedback geben, um deren Stärken zu fördern und Schwächen zu adressieren.

Maßnahmen der Harmonisierung und Differenzierung

Leistungsfeststellung umfasst verschiedene Methoden, um die Fortschritte und das Wissen der Schüler*innen zu beurteilen. Diese können sein: Die Vorgaben zur Leistungsmessung werden oft durch die Gesamtkonferenz (GLK) oder Fachkonferenzen festgelegt. Diese Gremien sorgen dafür, dass die Leistungsbewertung einheitlich und gerecht erfolgt:

  • Schulinterne Vereinbarungen: Diese betreffen unter anderem die Gewichtung verschiedener Leistungsnachweise und die Kriterien für die Notenvergabe.
  • Fortbildungen und Workshops: Lehrerinnen und Lehrer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um sich über aktuelle Methoden der Leistungsbewertung zu informieren und auszutauschen.
  • Förderung, Forderung und Unterstützung: Durch Maßnahmen der Förderung, der (Heraus-)Forderung und ähnlichen Unterstützungen bieten Möglichkeiten individuell Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernverhalten zu stärken und Schwächen auszugleichen. Durch diese Maßnahmen kann ein Nachteilsausgleich erfolgen und differenziert Leistungen erreicht werden.

Umgang mit Leistungsverweigerung

Leistungsverweigerung stellt eine besondere Herausforderung dar. Lehrerinnen und Lehrer müssen hierbei pädagogisch sensibel vorgehen:

  • Ursachenanalyse: Verweigerung kann viele Gründe haben, von persönlichen Problemen bis hin zu Überforderung. Ein offenes Gespräch kann helfen, die Ursachen zu identifizieren.
  • Fördermaßnahmen: Individuelle Unterstützung, wie Nachhilfe oder Gespräche mit Schulsozialarbeiterinnen, kann den Schülerinnen helfen, ihre Blockaden zu überwinden.
  • Einbindung der Eltern: Ein enger Austausch mit den Eltern kann zur Lösung von Problemen beitragen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler stärken.

Schulbericht, Zeugnis, Abschlusszeugnis, Halbjahresinformation

Verschiedene Berichte und Zeugnisse dokumentieren den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler:

  • Schulbericht: Kann regelmäßig über die Leistungen und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler informieren.
  • Halbjahresinformation: Gibt eine Zwischenbilanz des aktuellen Schuljahres und zeigt auf, in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind.
  • Zeugnis: Dokumentiert die erbrachten Leistungen am Ende eines gesamten Schuljahres.
  • Abschlusszeugnis: Bescheinigt die erfolgreichen Abschlüsse der Schülerinnen und Schülern und ist oft Voraussetzung für den weiteren Bildungs- oder Berufsweg.

Versetzungsordnungen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regeln Versetzungsordnungen den Übergang der Schülerinnen von einer Klassenstufe zur nächsten in Gymnasien, Realschulen und beruflichen Gymnasien. Diese Bestimmungen sind für Lehrkräfte von zentraler Bedeutung, da sie helfen, die Lernfortschritte der Schülerinnen zu bewerten und zu entscheiden, ob sie die Voraussetzungen für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse erfüllen. Diese Anleitung bietet eine detaillierte Übersicht über die Versetzungsordnungen und praxisnahe Beispiele, die insbesondere für Referendarinnen und Quereinsteigerinnen hilfreich sind.

  • Gymnasium: Am Gymnasium richtet sich die Versetzung nach der Versetzungsordnung Gymnasium (VO Gym). Für eine erfolgreiche Versetzung müssen Schüler*innen in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache) mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) vorweisen. In den Nebenfächern dürfen nicht mehr als zwei mangelhafte Noten vorliegen. Ein Ausgleich ist möglich, wenn zum Beispiel eine 5 in Mathematik durch eine 2 in Deutsch kompensiert wird.
  • Realschule: Die Versetzungsordnung Realschule (VO Realschule) legt fest, dass Schüler*innen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache) mindestens die Note 4 erreichen müssen. In den übrigen Fächern dürfen maximal zwei mangelhafte Noten vorliegen. Ein Ausgleich ist auch hier möglich, etwa durch gute Leistungen in anderen Kernfächern.
  • berufliches Gymnasium: In den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ist eine Mindestnote von 4 erforderlich. Dies stellt sicher, dass grundlegende Fähigkeiten in diesen Schlüsselfächern beherrscht werden. Zusätzlich dürfen in den übrigen Fächern maximal zwei mangelhafte Noten vorliegen. Diese können jedoch durch gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden, ähnlich dem Ausgleichsverfahren in der Realschule.

Eine transparente Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und den Schülerinnen und Schülern gezielt zu helfen. Informieren Sie Lernende und Eltern frühzeitig über die Versetzungsregeln und -kriterien. Eine klare und offene Kommunikation unterstützt die Schüler*innen dabei, ihre Leistungen gezielt zu verbessern.
Darüber hinaus ist die individuelle Förderung von großer Bedeutung. Nutzen Sie Förderangebote und Nachhilfe, um Lernende mit schwächeren Leistungen gezielt zu unterstützen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Schüler*innen hilft, ihre Stärken und Schwächen besser zu erkennen und entsprechende Fördermaßnahmen zu ergreifen. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass alle Schüler*innen die bestmöglichen Lernfortschritte erzielen.
Die sorgfältige Dokumentation der Leistungen und des Entwicklungsstands der Schüler*innen ist ebenfalls essenziell. Diese Dokumentation ist nicht nur für die Versetzungsentscheidung wichtig, sondern auch für Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Eine genaue Aufzeichnung ermöglicht es, fundierte Entscheidungen zu treffen und gezielte Unterstützung anzubieten.
Schließlich sollten Lehrkräfte Möglichkeiten für Nachprüfungen oder zusätzliche Aufgaben anbieten, um den Lernenden eine faire Chance zur Verbesserung ihrer Noten zu geben. Solche Maßnahmen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Leistungen zu verbessern und die Anforderungen für die Versetzung zu erfüllen. Durch diese unterstützenden Maßnahmen können Lehrkräfte dazu beitragen, dass alle Lernenden erfolgreich und motiviert ihre schulische Laufbahn fortsetzen.

Übersicht über das Schulsystem in Baden-Württemberg

Das Schulsystem in Baden-Württemberg bietet eine breite Palette an Bildungswegen und Abschlüssen, die Schülerinnen und Schüler auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten. Das Schulwesen in Baden-Württemberg ist strukturiert und vielschichtig, mit klaren Zielen und verschiedenen Bildungsprofilen, die den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden. Diese Vielfalt bietet sowohl Referendaren als auch Quereinsteigern zahlreiche Möglichkeiten zur Orientierung und Gestaltung ihres Unterrichts.

Das Schulwesen in Baden-Württemberg

  • Aufbau und Gliederung des Schulwesens: Das Schulwesen in Baden-Württemberg ist in verschiedene Bildungsstufen gegliedert, die den alters- und entwicklungsbedingten Lernbedürfnissen der Schüler entsprechen. Zu den grundlegenden Strukturen gehören: Grundschule > weiterführende Schulen > Berufliche Schulen.
  • Ziele und Bildungsprofile: Das Schulsystem in Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, alle Schüler bestmöglich zu fördern und ihre individuellen Talente und Interessen zu entwickeln. Es bietet diverse Bildungsprofile und -wege an, die auf die unterschiedlichen Berufs- und Bildungsziele der Schüler ausgerichtet sind.
  • Bildungswege in Baden-Württemberg: Die Bildungswege in Baden-Württemberg sind vielfältig und ermöglichen den Schülern durch unterschiedliche Schulformen und Bildungsprofile eine individuelle Entwicklung und Orientierung für ihre Zukunft.

Abschlüsse und Abschlussprüfungen der verschiedenen Schularten in Baden-Württemberg

  • Grundschule (Primarstufe): Dauer: 4 Jahre (Klassen 1 bis 4), Ziel: Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen.
  • Hauptschule: Abschluss: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Werkrealschulabschluss nach Klasse 10, Prüfungen: Schriftliche und mündliche Prüfungen in Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Realschule: Abschluss: Mittlerer Bildungsabschluss nach Klasse 10, Prüfungen: Prüfungen in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch und ein Wahlfach (z.B. Physik oder Chemie).
  • Gymnasium: Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse 12, Prüfungen: Abiturprüfungen in fünf Fächern, darunter Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.
  • Gemeinschaftsschule: Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur (je nach Leistungsstand der Lernenden). Prüfungen: Entsprechend den angestrebten Abschlüssen.
  • Berufsschule: Abschlüsse: Berufsschulabschluss im Rahmen der dualen Ausbildung, Prüfungen: Abschlussprüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die von den zuständigen Kammern (z.B. IHK, HWK) abgenommen werden.
  • Berufsfachschule: Abschlüsse: Je nach Fachrichtung können verschiedene Abschlüsse erreicht werden, z.B. der mittlere Bildungsabschluss oder der Berufsabschluss in einem speziellen Berufsfeld. Prüfungen: Abschlussprüfungen bestehen in der Regel aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.
  • Berufskolleg: Abschlüsse: Fachhochschulreife (Fachabitur) oder staatlich anerkannte Berufsabschlüsse, Prüfungen: Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Prüfungen in allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern.
  • Berufsaufbauschule: Abschlüsse: Mittlerer Bildungsabschluss, Prüfungen: Prüfungen in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch und berufsbezogenen Fächern.
  • Berufsaufbauschule: Abschlüsse: Staatlich geprüfter Techniker/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in, Prüfungen: Prüfungen bestehen aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen in den jeweiligen Fachbereichen.
  • Berufliche Gymnasien: Berufliche Gymnasien bieten eine vertiefte Allgemeinbildung mit berufsbezogenen Schwerpunkten und führen zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Es gibt verschiedene Fachrichtungen, die sich an den Interessen und Berufszielen der Lernenden orientieren:
    • Technisches Gymnasium: Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit technischem Schwerpunkt, Prüfungen: Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und berufsbezogenen Fächern (z.B. Technik, Informatik).
    • Wirtschaftsgymnasium: Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, Prüfungen: Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und wirtschaftsbezogenen Fächern (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre).
    • Sozialwissenschaftliches Gymnasium: Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt, Prüfungen: Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und sozialwissenschaftlichen Fächern (z.B. Pädagogik, Psychologie).
    • Biotechnologisches Gymnasium: Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit biotechnologischem Schwerpunkt, Prüfungen: Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und biotechnologischen Fächern (z.B. Biologie, Chemie).
  • Aufbaugymasium: Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Prüfungen: Abiturprüfungen in fünf Fächern, ähnlich wie am regulären Gymnasium.
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ): In Baden-Württemberg spielen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) eine wichtige Rolle in der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Hier erhalten Lernende individuelle Unterstützung entsprechend ihren spezifischen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen. Die Abschlüsse und Abschlussprüfungen an SBBZ variieren je nach Schulart innerhalb der Förderschulen:
    • SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Abschlüsse: Hauptschulabschluss oder Werkrealschulabschluss, Prüfungen: Schriftliche und mündliche Prüfungen in den Kernfächern sowie in spezifischen Förderbereichen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schülern abgestimmt sind.
    • SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Abschlüsse: Schuljahreszeugnis oder Abschlusszeugnis, Prüfungen: Bewertung der Lernfortschritte und Entwicklung der Schüler*innen durch die Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit Fachkräften für sonderpädagogische Förderung.
    • SBBZ mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Abschlüsse: Schuljahreszeugnis oder Abschlusszeugnis, Prüfungen: Beurteilung der Lernfortschritte und der sozialen Entwicklung der Schüler*innen, unter Einbeziehung von pädagogischen Maßnahmen zur Förderung des sozialen Verhaltens

Ausbildung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Berufsfeldern:

  • Duale Ausbildung: Kombination aus praktischer Ausbildung im Betrieb und theoretischem Unterricht in der Berufsschule.
  • Schulische Ausbildung: Vollzeitschulische Ausbildung in Berufsfachschulen oder Berufskollegs.
  • Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung: Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Spezialisierung nach der Erstausbildung.

Studiermöglichkeiten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Hochschulformen, die eine breite Palette an Studienmöglichkeiten und Bildungswegen bieten. Hier eine Übersicht über die Hauptarten von Hochschulen in der Region:

  • Universitäten: Universitäten in Baden-Württemberg bieten ein breites Spektrum an Studiengängen in allen Fachrichtungen an. Sie zeichnen sich durch eine forschungsorientierte Lehre aus und vergeben Abschlüsse wie den Bachelor, Master und Promotion (Doktorat).
  • Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Fachhochschulen legen einen starken Fokus auf praxisorientierte Lehrmethoden und enge Verbindungen zur Industrie und Wirtschaft. Die Studiengänge sind oft auf konkrete Berufsfelder ausgerichtet und bieten Abschlüsse wie Bachelor und Master.
  • Kunst- und Musikhochschulen: Diese Hochschulen bieten künstlerische Studiengänge in Bereichen wie Musik, Bildende Kunst, Design und Darstellende Kunst an. Sie fördern kreatives Schaffen und bieten spezifische künstlerische Abschlüsse wie den Bachelor of Arts oder Bachelor of Fine Arts.
  • Pädagogische Hochschulen: Pädagogische Hochschulen bereiten angehende Lehrkräfte auf ihre Berufslaufbahn im Bildungsbereich vor. Sie bieten Lehrerausbildungsgänge für verschiedene Schulformen sowie pädagogische Studiengänge an.
  • Duale Hochschulen (Duale Hochschule Baden-Württemberg - DHBW): Die DHBW kombiniert theoretische Studienphasen an der Hochschule mit praktischen Phasen im Unternehmen. Studierende erwerben hier einen akademischen Abschluss (Bachelor) und gleichzeitig Berufserfahrung.
  • Technische Universitäten: Technische Universitäten sind spezialisiert auf technische und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge sowie naturwissenschaftliche Fächer. Sie bieten Abschlüsse wie Bachelor, Master und Promotion in technologieorientierten Bereichen.

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